Der Fakultätsrat setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer*innen, Vertreter*innen der Studierenden, des akademischen Mittelbaus (wissenschaftliche Mitarbeiter*innen) sowie der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung (MTV) zusammen.
Die Sitzungen des Fakultätsrates leitet in der Regel die Dekanin/der Dekan. Sie/Er wird aus der Reihe der Professor*innen auf Zeit (für zwei Jahre) vom Fakultätsrat gewählt.
Der Fakultätsrat entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Dazu gehört u. a. auch die Einrichtung oder Einstellung und Schließung von Studiengängen sowie Studien- und Prüfungsordnungen.
Mitglieder
Mitglieder ohne Stimmrecht sind derzeit der Dekan, die Studiendekanin, die Forschungsdekanin, die dezentrale Gleichstellungsbeauftragte sowie die Vertreterin der Promovierendenvertretung. Die Mitglieder mit Stimmrecht sind in personalrechtlichen Statusgruppen organisiert.
Außerhalb des LUH-Netzwerks sind die studentischen Mitglieder des Fakultätsrats und der Studienkommission aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sichtbar.