Promotion an der Philosophischen Fakultät

Wenn Sie ein Studium der von uns angebotenen Fächer mit überdurchschnittlichen Ergebnissen absolviert haben und sich für ein Forschungsgebiet interessieren, das Sie im Rahmen einer Dissertationsschrift bearbeiten wollen, können Sie sich an dieser Stelle über die rechtlichen und formalen Rahmenbedingungen eines Promotionsverfahrens an der Philosophischen Fakultät informieren.

Der erste Schritt zu Ihrer Promotion ist, bezüglich der Übernahme einer Promotionsbetreuung direkt die Professorinnen und Professoren der betreffenden Institute zu kontaktieren. Dort können Sie auch Ihre Fragen hinsichtlich eines Promotionsthemas besprechen.

Zum weiteren Ablauf folgen Sie bitte den Angaben auf dieser Seite. Sollten noch Fragen offengeblieben sein, können Sie sich gerne zu den Sprechzeiten oder per Email an das Promotionsbüro unserer Fakultät (siehe unten) wenden.

  • Voraussetzung zur Zulassung

    Thema und Betreuung
    Bevor Sie sich um eine Zulassung bemühen, sollten Sie eine klare Vorstellung über Ihr Promotionsthema haben und dies mit einem Betreuer bzw. einer Betreuerin absprechen.

    Formale Voraussetzungen 
    In § 6 unserer Promotionsordnung finden Sie detaillierte Angaben zu den formalen Voraussetzungen. Basis einer Promotion ist üblicherweise das Studium eines einschlägigen, an unserer Fakultät vertretenen Faches, das mit überdurchschnittlichem Erfolg (in der Regel „gut“ oder besser) abgeschlossen wurde.
    Der Promotionskommission steht es jedoch offen, auch solche Kandidatinnen und Kandidaten zuzulassen, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Sollten Sie z.B. ein Fach studiert haben, das an unserer Fakultät nicht vertreten ist oder Ihre Abschlussnote nicht die formalen Bedingungen erfüllen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir werden dann erörtern, ob und wie eine Zulassung dennoch möglich ist.  
    Für Ihre Planung informieren Sie sich bitte frühzeitig über die Sitzungstermine der Promotionskommission, da diese in der Regel nur während der Vorlesungszeit tagt.

    Wichtig: Über Anträge, die den formalen Voraussetzungen entsprechen, muss an der Philosophischen Fakultät nicht von der Promotionskommission entschieden werden.
    Diese Anträge können zeitlich unabhängig von den Sitzungsterminen der Promotionskommission eingereicht werden.

    Nach Einreichung der Unterlagen wird noch einmal überprüft, ob Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.  
    Wenn dies der Fall ist, erfolgt die Zulassung durch die Forschungsdekanin oder den Forschungsdekan der Fakultät.

  • Einzureichende Unterlagen

    Einzureichende Unterlagen 

    • * Die von Ihnen, Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer sowie der geschäftsführenden Leitung des Instituts unterzeichnete Promotionsvereinbarung. Bitte holen Sie die entsprechenden Unterschrift selbst ein, die Unterschrift durch die/den Forschungsdekan*in erfolgt im Forschungsdekanat.
    • Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer unabdingbar notwendig für die Bearbeitung Ihrer Unterlagen ist. 
    • * einen formlosen Antrag auf Zulassung zur Promotion inkl. der Bestätigung, dass Sie bisher weder an der Leibniz Universität noch an einer anderen Universität einen Antrag auf Zulassung zur Promotion gestellt haben bzw. sich in einem Promotionsverfahren befanden oder befinden.
    • Sollten Sie bereits eine Promotion begonnen und nicht beendet haben, reichen Sie bitte einen Aufhebungsbescheid der Promotion bzw. eine Exmatrikulationsbescheinigung ein.
    • Ein Exposé zu Ihrem Thema inklusive Zeitplan (von Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer unterschrieben). Das Exposé hat weder eine feste Form noch einen vorgeschriebenen Umfang. Es sollte den jeweiligen Fachusancen entsprechend aussagekräftig das Vorhaben darstellen; sollten Sie für parallele Antragsstellungen (Stipendien etc.) ohnehin ein Exposé angefertigt haben, so können Sie dieses gerne einreichen. 
    • Der Titel der Arbeit ist zu diesem Zeitpunkt ein reiner Arbeitstitel und kann sich während des Schreibprozesses verändert, solange das Thema dasselbe bleibt.
    • Einen amtlich beglaubigten Identitätsnachweis. Sollten Sie planen, Ihre Unterlagen persönlich im Promotionsbüro einzureichen, fertigen wir gerne bei dieser Gelegenheit eine Kopie Ihres Ausweises an. Eine Beglaubigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
    • Eine Kopie der Abschlusszeugnisse Ihres Studiums. Bewerberinnen und Bewerber, die Ihren Studienabschluss nicht an der Leibniz Universität erworben haben, müssen eine beglaubigte Kopie ihrer Zeugnisunterlagen einreichen.
    • Einen tabellarischen Lebenslauf
    • * Einverständniserklärung zur Weitergabe von Daten an die Graduiertenakademie
    • ggf. der Antrag, die Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfassen zu dürfen

    Die Unterlagen senden Sie bitte (gerne per E-Mail, ansonsten ohne Mappen oder Bindungen) an das Promotionsbüro der Philosophischen Fakultät (siehe unten).

    Sollten Sie noch nicht alle Unterlagen einreichen können, besteht die Möglichkeit einer vorläufigen Zulassung. Die entsprechend dafür einzureichenden Unterlagen sind mit einem Stern versehen.

  • Vorläufige Zulassung

    Sie möchten promovieren und sich auch immatrikulieren, können aber noch nicht sämtliche Unterlagen zur Zulassung einreichen? Dann können wir Sie befristet für - in aller Regel - ein Semester zulassen. So können Sie sich bereits bis zum Ende dieser Frist immatrikulieren und uns die fehlenden Unterlagen (gerne per E-Mail) nachreichen. Bitte beachten Sie, dass die unter "Einzureichende Unterlagen" mit einem Stern gekennzeichneten Unterlagen zwingend einzureichen sind.

  • Verlängerung der Zulassung - Aussetzung des Verfahrens

    Sollte nach Ablauf der Bearbeitungsfrist eine Verlängerung Ihrer Zulassung zur Promotion nötig sein, beantragen Sie diese bitte unter Angabe von Gründen und unter Einreichung einer Stellungnahme des/der BetreuerIn* (siehe § 8 Abs. 4 der Promotionsordnung per E-Mail über das Promotionsbüro.

    Über den Antrag einer ersten Verlängerung entscheidet der/die Forschungsdekan*in. Die Verlängerung wird für ein Jahr ausgesprochen.
     
    Bei Folgeanträgen ist zusätzlich ein kurzer, aussagekräftiger Arbeitsbericht einzureichen, der von dem/der Betreuer*in nach Kenntnisnahme gegenzuzeichnen ist. Dieser Arbeitsbericht soll eine Gliederung, ein Literaturverzeichnis sowie einen Zeitplan enthalten und die Arbeitsfortschritte dokumentieren. Als Verlängerungsgründe gelten unter anderem Kinderbetreuungszeiten, die Pflege von Angehörigen, Erkrankungen, Unfälle sowie das Vorliegen einer Behinderung. Über Folgeanträge entscheidet die Promotionskommission. Für Ihre Planung informieren Sie sich bitte frühzeitig über die Sitzungstermine der Promotionskommission.

    Eine Aussetzung der Laufzeit Ihrer Promotion aus wichtigem Grund ist grundsätzlich möglich (siehe § 8 Abs. 6 der Promotionsordnung). In diesem Fall reichen Sie bitte einen entsprechenden Antrag inkl. schriftlicher Zustimmung des/der Betreuer*in per E-Mail beim Promotionsbüro ein. Über eine Aussetzung der Laufzeit entscheidet die Promotionskommission. Für Ihre Planung informieren Sie sich bitte frühzeitig über die Sitzungstermine der Promotionskommission.

  • Immatrikulation

    Nach §9 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes haben sich Doktorandinnen und Doktoranden zu immatrikulieren. 

    Eine Zulassung der Fakultät ist die Vorausetzung für die Immatrikulation als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent bzw. - falls Sie schon an der Leibniz Universität immatrikuliert sind - den Fachwechsel. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamtes.

  • Einreichung/Eröffnung

    Zu dem Zeitpunkt, an dem Sie absehen können, dass Sie die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens beantragen möchten, ist unserer Erfahrung nach ein Überblick hinsichtlich des weiteren zeitlichen und organisatorischen Ablaufs unerlässlich.
    Ab hier sind Sie an die Sitzungstermine der Promotionskommission gebunden, im Zuge derer sowohl über die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens als auch  - zu einem späteren Zeitpunkt -  über die Annahme Ihrer Dissertation entschieden wird.
    Wir raten Ihnen insofern, sich frühzeitig über die Sitzungstermine der Promotionskommission sowie die Fristen zur Einreichung Ihrer Dissertation zu informieren. 

    Für die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens bitten wir Sie, einen formlosen Antrag, adressiert an den/die Forschungsdekan*in, zu stellen und die unten stehenden Unterlagen beifügen.
    Die Abgabe Ihrer Dissertation kann zu den Sprechzeiten im Promotionsbüro erfolgen. Sollten Sie die Sprechzeiten nicht wahrnehmen können, vereinbaren Sie bitte einen Termin per Email.

    Checkliste der zur Eröffnung einzureichenden Unterlagen:

    • Ein formloser Antrag auf Eröffnung des Verfahrens
    • Drei gedruckte und gebundene Exemplare der Dissertation (bzgl. der Formatierung und Bindung Ihrer Dissertation besprechen Sie sich bitte mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in).  Laut § 9 Abs. 6 der Promotionsordnung soll die Seitenzählung der Dissertation durchgehend erfolgen.
    • Das in die Dissertation eingebundene Titelblatt gemäß den gültigen Vorgaben. Bitte schreiben Sie den Titel Ihrer Arbeit nicht ausschließlich in Großbuchstaben.
    • Eine identische elektronische Version Ihrer Dissertation in einer PDF-Datei, gerne per E-Mail an das Promotionsbüro. Die digitale Einreichung ist dabei fristwahrend, die Abgabe der gedruckten Exemplare kann schnellstmöglich danach erfolgen.
    • Eine eidesstattliche Erklärung gemäß § 9 Abs. 4 der Promotionsordnung (Diese können Sie separat einreichen oder in die Arbeit mit einbinden lassen.)
    • Ein amtlich beglaubigter Identitätsnachweis, sofern dieser nicht bereits bei der Zulassung eingereicht wurde (betrifft vor allem Zulassungen vor 2017)
    • Sollten Sie eine publikationsbasierte Dissertation einreichen, beachten Sie bitte die in den Fachspezifischen Leitlinien Ihres Promotionsfachs gestellten gesonderten Anforderungen.

    Sobald alle Unterlagen vollständig eingegangen sind, wird Ihr*e Betreuer*in gebeten, der Promotionskommission zu ihrer nächsten Sitzung eine kurze schriftliche Stellungnahme zu Ihrer Dissertation einreichen und die Gutachter*innen vorzuschlagen.
    Auf dieser Basis entscheidet die Promotionskommission über die Eröffnung des Verfahrens und bestimmt die Gutachter*innen für Ihre Arbeit. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Betreuung und Erstbegutachtung derzeit zwar oftmals von der gleichen Person übernommen wird, dies aber kein Automatismus ist. Die Bestimmung beider Gutachter*innen erfolgt bei Eröffnung des Verfahrens. Die Betreuer*innen können sich an dieser Stelle selbst vorschlagen, die letztendliche Entscheidung liegt aber bei der Promotionskommission.

    Zeitlicher Ablauf nach Eröffnung des Promotionsverfahrens:
    Nachdem die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens durch die Promotionskommission beschlossen wurde und die Gutachter*innen benannt worden sind, geht diesen Ihre Dissertation zu. In der Regel ist für die Begutachtung einer Dissertation ein Zeitraum von drei Monaten vorgesehen. Sobald alle Gutachten bei uns eingegangen sind, entscheidet die Promotionskommission über die Annahme Ihrer Arbeit. Auch dieser Sitzungstermin sollte am besten bereits im Zuge der geplanten Eröffnung im Blick behalten werden. Über die Annahme werden Sie durch das Promotionsbüro informiert. Von dort erhalten Sie die Aufforderung zur Disputation samt aller nötigen Unterlagen. Die Disputation soll frühestens zwei, spätestens acht Wochen nach Annahme Ihrer Arbeit abgehalten werden.

    Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen idealtypischen Ablauf handelt, Abweichungen von diesem zeitlichen Ablauf sind möglich. So kann die Begutachtungszeit für Ihre Dissertation durchaus weniger als drei Monate betragen, z.B. wenn ein*e Promovend*in bestimmte Fristen für eine Stelle einzuhalten hat. Hier ist von Ihrer Seite aus eine gute vorherige Kommunikation mit Ihren Gutachter*innen sinnvoll, um ggf. Absprachen für eine verkürzte Begutachtungszeit zu treffen.
    In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Annahme einer Dissertation aufgrund der eingereichten Gutachten durch die Promotionskommission nicht beschlossen werden kann. In Folge dessen verschiebt sich der Zeitraum nach hinten. Im besten Fall kann ein Beschluss dann in der nächsten Sitzung der Promotionskommission erfolgen. Bei umfassendem Klärungsbedarf seitens der Kommission kann es jedoch auch länger dauern.
     

     

  • Disputation

    Nach Annahme der Dissertation durch die Promotionskommission muss ein Termin/Ort gefunden und die Prüfungskommission zusammengestellt werden. Diese besteht in der Regel aus den Gutachter*innen und einem Prüfungsvorsitz. Dieser ist formal der/die Forschungsdekan*in, wird aber in der Regel durch eine*n Professor*in aus dem entsprechenden Institut vertreten. Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in in  Verbindung, die/der diese Angaben in einer E-Mail dem Promotionsbüro zukommen lässt.

    Zehn Kalendertage vor dem festgesetzten Disputationstermin reichen Sie bitte Ihre Thesen als Dateianhang per Email bei der Prüfungskommission ein und setzen das Promotionsbüro ins cc.
    Im Anschluss ergeht durch das Promotionsbüro eine offizielle Einladung an die Prüfungskommission (inkl. Ort, Zeit, Teilnehmer*innen, Thesen und Inhalt der Prüfung).

    Nachdem Sie Ihre Disputation erfolgreich absolviert haben und uns das Protokoll der Prüfung durch den/die Prüfungsvorsitzende*n  zugegangen ist, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer bestandenen Doktorprüfung und dürfen den Titel „Dr. des.“ tragen.

    Nun haben Sie zwei Jahre Zeit, um Ihre Dissertation zu veröffentlichen (siehe unten) und Ihre Promotionsurkunde zu erhalten. Damit sind Sie berechtigt, Ihren Doktortitel zu tragen.

  • Veröffentlichung

    Die Veröffentlichung Ihrer Dissertation ist der letzte Schritt zu Ihrem Doktortitel. Denn erst nach der Veröffentlichung Ihrer Arbeit und anschließender Übergabe der Promotionsurkunde sind Sie berechtigt, den Titel „Dr. phil.“ zu führen.

    In einem ersten Schritt erfolgt die Abgabe Ihrer Bibliothekexemplare bei der TIB oder aber die Veröffentlichung im Repositorium der TIB, wenn Sie Ihre Arbeit elektronisch veröffentlichen wollen. Bitte informieren Sie sich vor der Abgabe der Pflichtexemplare über die Richtlinien der TIB.

    Für die Philosophische Fakultät gilt folgende Anzahl der bei der TIB einzureichenden Druckversionen Ihrer veröffentlichten Dissertation:

    elektronische Publikation: 0
    Verlagspublikation: 2
    Institutspublikation: 5
    Selbstverlag: 5

    Bitte senden Sie uns zudem Ihre Dissertation in der veröffentlichten Form als Dateianhang per E-Mmail zu. Die Abgabe eines Druckexemplars an die Fakultät ist nicht nötig.

    Danach übermittelt uns die TIB eine Bescheinigung über die Abgabe der Bibliotheksexemplare / die Veröffentlichung im Repositorium zu.

    Gerne machen wir mit Ihnen einen Termin zur Abholung Ihrer Urkunde und Abgabe des Revisionsscheins aus. Bitte schreiben Sie uns zu diesem Zweck eine Email. Sollten Sie Ihre Urkunde nicht persönlich abholen können, versenden wir sie nach Absprache per Post.

    Für die Veröffentlichung haben Sie in der Regel zwei Jahre Zeit. Sollte sich die Fertigstellung jedoch verzögern, besteht die Möglichkeit einer Verlängerung. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Promotionsbüro, sobald Sie absehen können, dass Sie die Frist überschreiten werden.
     

  • Formulare und Vorlagen
  • Finanzielle Förderung
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Aktuelle Disputationen

Ihre Ansprechperson

Anne Pirschel, M.A.
Administrative/Technical Staff
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Schloßwender Straße 5+7
30159 Hannover
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