Für eine chancengerechte und ganzheitliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen setzt sich die AG Barrierefreiheit der Leibniz Universität Hannover ein. Einschränkungen können Benachteiligungen im Studium, beim Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen mit sich bringen. Um dem entgegen zu wirken, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Ein Antrag wird einmalig gestellt und beim Prüfungsausschuss bzw. dem Studiendekanat hinterlegt.
Informationen zum Nachteilausgleich finden Sie hier.