Philosophische Fakultät Forschung
Forschungsförderung

Forschungsförderung

Zentrale Informationen und Unterstützung zu Aspekten der Forschungsförderung und des Wissens- und Technologietransfers

Forschungspool der Philosophischen Fakultät

Zur Förderung von Forschungsvorhaben, insbesondere zur Mobilitätsförderung und zur Anschubfinanzierung von Projekten, stellt die Philosophische Fakultät Mittel zur Verfügung.

    Förderlinien

  • Förderlinie 1: Nachwuchsförderung – Mobilität

    1.    Ziel

    Die Mobilitätsförderung ermöglicht Masterstudierenden, Doktorand*innen und Postdocs die Durchführung von aktiven Tagungsreisen, wenn das eigene Institut oder andere Mittelgeber (z.B. DAAD, Graduiertenakademie) nicht oder nur zum Teil zur Verfügung stehen. Bei Masterstudierenden wird grundsätzlich eine Ko-Finanzierung i.H.v. 50% durch das Heimatinstitut erwartet.

    2.    Antragsstellung

    Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler im Nachwuchsbereich (Master, Promotion, Postdoc).

    3.    Form und Frist

    Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden. Für eine rechtzeitige Bearbeitung empfiehlt sich eine Antragsstellung spätestens vier Wochen vor Antritt der Reise.

    4.    Umfang

    Die Förderung richtet sich nach den tatsächlich entstehenden und im Kostenplan aufzuschlüsselnden Kosten für Unterkunft, An-/Abreise und Tagungsgebühren. Für Reisen innerhalb Europas gilt in der Regel ein Förderungshöchstsatz von 500,00 Euro, für Reisen außerhalb Europas liegt der Förderungshöchstsatz in der Regel bei 1000,00 Euro. 

    5.    Verpflichtungen

    Mit der Einreichung eines Antrags verpflichten Sie sich, die Reise durchzuführen und im Anschluss einen Verwendungsnachweis vorzulegen. Bei Nichtantritt der Reise ist der Rücktritt schriftlich anzuzeigen.

  • Förderlinie 2: Nachwuchsförderung – Selbst durchgeführte Workshops und Tagungsorganisation

    1.    Ziel

    Die Förderungslinie ermöglicht Doktorand*innen und Postdocs die Organisation/Durchführung von eigenen Tagungen und Workshops, wenn das eigene Institut oder andere Mittelgeber (z.B. DAAD, Graduiertenakademie) nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen.

    2.    Antragsstellung

    Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler im Nachwuchsbereich (Promotion, Postdoc).

    3.    Form und Frist

    Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden. Für eine rechtzeitige Bearbeitung empfiehlt sich eine Antragsstellung spätestens drei Monate vor Durchführung der Tagung.

    4.    Umfang

    Die Förderung richtet sich nach den tatsächlich entstehenden und im Kostenplan aufzuschlüsselnden Unterkunfts-, Honorar- und/oder Reisekosten. Der Förderungshöchstsatz liegt in der Regel bei 1000,00 Euro. 

    5.    Verpflichtungen

    Mit der Einreichung eines Antrags verpflichten Sie sich, die Tagung durchzuführen und im Anschluss einen Verwendungsnachweis vorzulegen. Bei Nichtdurchführung der Tagung ist dies schriftlich anzuzeigen.

Kontakt

© Felix Brinker
Florian Groß, M.A.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Adresse
Schloßwender Straße 5+7
30159 Hannover
Gebäude
Raum
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