Forschungspool der Philosophischen Fakultät
Zur Förderung von Forschungsvorhaben, insbesondere zur Mobilitätsförderung und zur Anschubfinanzierung von Projekten, stellt die Philosophische Fakultät Mittel zur Verfügung.
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Förderlinie 1: Nachwuchsförderung – Mobilität
1. Ziel
Die Mobilitätsförderung ermöglicht Masterstudierenden, Doktorand*innen und Postdocs die Durchführung von aktiven Tagungsreisen, wenn das eigene Institut oder andere Mittelgeber (z.B. DAAD, Graduiertenakademie) nicht oder nur zum Teil zur Verfügung stehen. Bei Masterstudierenden wird grundsätzlich eine Ko-Finanzierung i.H.v. 50% durch das Heimatinstitut erwartet.
2. Antragsstellung
Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler im Nachwuchsbereich (Master, Promotion, Postdoc).
3. Form und Frist
Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden. Für eine rechtzeitige Bearbeitung empfiehlt sich eine Antragsstellung spätestens vier Wochen vor Antritt der Reise.
4. Umfang
Die Förderung richtet sich nach den tatsächlich entstehenden und im Kostenplan aufzuschlüsselnden Kosten für Unterkunft, An-/Abreise und Tagungsgebühren. Für Reisen innerhalb Europas gilt in der Regel ein Förderungshöchstsatz von 500,00 Euro, für Reisen außerhalb Europas liegt der Förderungshöchstsatz in der Regel bei 1000,00 Euro.
5. Verpflichtungen
Mit der Einreichung eines Antrags verpflichten Sie sich, die Reise durchzuführen und im Anschluss einen Verwendungsnachweis vorzulegen. Bei Nichtantritt der Reise ist der Rücktritt schriftlich anzuzeigen.
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Förderlinie 2: Nachwuchsförderung – Selbst durchgeführte Workshops und Tagungsorganisation
1. Ziel
Die Förderungslinie ermöglicht Doktorand*innen und Postdocs die Organisation/Durchführung von eigenen Tagungen und Workshops, wenn das eigene Institut oder andere Mittelgeber (z.B. DAAD, Graduiertenakademie) nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen.
2. Antragsstellung
Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler im Nachwuchsbereich (Promotion, Postdoc).
3. Form und Frist
Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden. Für eine rechtzeitige Bearbeitung empfiehlt sich eine Antragsstellung spätestens drei Monate vor Durchführung der Tagung.
4. Umfang
Die Förderung richtet sich nach den tatsächlich entstehenden und im Kostenplan aufzuschlüsselnden Unterkunfts-, Honorar- und/oder Reisekosten. Der Förderungshöchstsatz liegt in der Regel bei 1000,00 Euro.
5. Verpflichtungen
Mit der Einreichung eines Antrags verpflichten Sie sich, die Tagung durchzuführen und im Anschluss einen Verwendungsnachweis vorzulegen. Bei Nichtdurchführung der Tagung ist dies schriftlich anzuzeigen.
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30159 Hannover