Forschungssemester

Forschungssemester nach §24 Abs. 3 NHG

"(3) 1 Das Präsidium kann Professorinnen und Professoren auf deren Antrag nach Anhörung der Fakultät und der zuständigen Studiendekanin oder des zuständigen Studiendekans in angemessenen Abständen für die Dauer von in der Regel einem Semester oder Trimester ganz oder teilweise für Forschungs- oder künstlerische Entwicklungsvorhaben, für Aufgaben im Wissens- und Technologietransfer sowie für Entwicklungsaufgaben in der Lehre von anderen Dienstaufgaben freistellen. 2 Das Gleiche gilt für die Wahrnehmung von praxisbezogenen Tätigkeiten, die Dienstaufgaben sind und die für die Aufgaben in der Lehre förderlich sind. 3 Die Freistellung setzt die ordnungsgemäße Vertretung des Faches voraus."

  • Unter welchen Voraussetzungen kann ich ein Forschungssemester beantragen?

    Ein Forschungssemester kann gewährt werden, wenn

    • während der Freistellung eine größere wissenschaftliche Arbeit abgeschlossen oder ein konkretes Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll und
    • der Umfang des Vorhabens und die mit ihm verbundenen Belastungen seine Durchführung im Rahmen der normalen Dienstaufgaben nicht zulassen und daher für die Dauer des beantragten Freistellungszeitraums die Freistellung der Professorin oder des Professors verlangen und
    • eine mindestens achtsemestrige ununterbrochene Lehrtätigkeit vorangegangen ist und
    • die ordnungsgemäße Vertretung des Faches in der Lehre gewährleistet ist und die Kosten gedeckt sind.

    Nähere Informationen finden Sie im Rundschreiben Nr. 31/2021 (interner Link).

  • Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Im formlosen Antragsschreiben an die Dekanin/den Dekan unter

    • Angabe von Gründen, die eine ganze oder teilweise Freistellung erfordern,
    • Begründung, warum der Umfang des Vorhabens und die damit verbunden Belastungen seine Durchführung im Rahmen der normalen Dienstaufgaben nicht zulassen,
    • Angaben zur Vertretung in der Lehre und zur Sicherstellung der Prüfungen,
    • Angabe, ob und ggf. in welchem Umfang Zuwendungen Dritter während der Freistellung gewährt werden,
    • Angaben zur Deckung der Kosten.

     

    Als Anlage sind beizufügen:

    • Anlage 1: das Arbeitsprogramm des Forschungssemesters auf ca. einer Seite;
    • Anlage 2: eine Liste von bis zu fünf der wichtigsten Publikationen der letzten fünf Jahre,
    • Anlage 3: eine Liste der in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Promotions- und Habilitationsverfahren, in denen eine Mitwirkung als Erstgutachter/-in erfolgte,
    • Anlage 4: eine Übersicht über genehmigte Drittmittelvorhaben in den letzten fünf Jahren,
    • Anlage 5: eine Übersicht über die in den zurückliegenden acht Semestern selbst (und nicht durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) durchgeführten Lehrveranstaltungen mit Angabe der jeweiligen Lehrveranstaltungsstunden,
    • Anlage 6: Angaben zur Vertretung in der Lehre und zur Sicherstellung der Prüfungen, bestätigt durch den Vorstand des Instituts. Die Antragsstellenden werden gebeten, auszuweisen, wer die 9 SWS übernehmen wird. Eine Zuweisung zu den jeweiligen Lehrveranstaltungen muss nicht vorgenommen werden.
    • ggf. Anlage 7: bei Aufenthalt an anderen Hochschulen, Institutionen oder Firmen: Einladungsschreiben bzw. Vereinbarung
  • An wen muss ich die Unterlagen schicken?

    An die/den
    Dekanin/Dekan der Philosophischen Fakultät
    Schloßwender Straße 1
    30159 Hannover

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Bitte beachten Sie, dass

    • der Antrag mindestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Beginn der Beurlaubung dem Präsidium vorliegen muss.
    • der Antrag der Zustimmung der Studienkommission und des Fakultätsrats bedarf und deshalb an die Gremientermine gekoppelt ist.

    Dementsprechend frühzeitig muss der Antrag vorher an die Fakultät gestellt werden.

    Die Frist für die Einreichung von Anträgen für eine Freistellung im Sommersemester 2025 ist bereits abgelaufen (Vorlage im Dekanat: 12.06.2024, Vorlage in der Studienkommission: 26.06.2024; Fakultätsratsbeschluss: 03.07.2024). Ausnahmen sind nur noch nach Rücksprache möglich. 

    Die Frist für die Einreichung von Forschungssemesteranträgen für eine Freistellung im Wintersemester 2025/26 ist der 06.01.2025 (Vorlage in der Studienkommission: 15.01.2025; Fakultätsratsbeschluss: 29.01.2025).

Kontakt

Julia Schmidt
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Adresse
Schloßwender Straße 5+7
30159 Hannover
Gebäude
Raum
Adresse
Schloßwender Straße 5+7
30159 Hannover
Gebäude
Raum