Das Mutterschutzgesetz wurde auf Studierende ausgeweitet und bietet schwangeren Personen Schutz vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigungen. Eine Gefährdungsbeurteilung steht somit jeder schwangeren Person zu. So ist es an der Philosophischen Fakultät möglich, dass stillende Menschen für Stillpausen auch während des Ablegens von Prüfungsleistungen freigestellt werden.
Ein Ruhe- und Stillraum für Eltern findet sich in Gebäude 1210 (Schloßwender Straße 5+7, Raum C213A).