Lehrverpflichtungsreduzierungen

Obwohl ein prinzipielles Interesse an der umfassenden Aufrechterhaltung der Lehrverpflichtungen besteht, können in Ausnahmefällen zeitlich befristete Lehrdeputatsreduzierungen gewährt werden. Bei der Antragstellung wird sich fallabhängig auf einen der vier Begründungszusammenhänge der Lehrverpflichtungsverordnung bezogen. Dementsprechend folgen unterschiedliche Verfahrensabläufe, die im Leitfaden für Lehrverpflichtungsreduzierungen genauer erläutert werden. Dem Leitfaden können auch die obligatorischen Inhalte eines Antrags entnommen werden.