Raum 208
Gutachten: 07.10., Anträge (Eröffnungen, Folgeanträge Verlängerungen, etc.): 14.10.
Die Promotionskommission ist zuständig für die Zulassung zur Promotion, falls die formalen Voraussetzungen nicht eindeutig erfüllt sind. Sie bestellt die Gutachter zu einem Promotionsverfahren und entscheidet über die Annahme bzw. Ablehnung einer Dissertation aufgrund der eingeholten Gutachten.
Außerhalb des LUH-Netzwerks sind die studentischen Mitglieder der Studienkommission aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sichtbar.